Kreiselternausschuss bittet um Unterstützung

Kreis Germersheim I Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII. Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Dieser Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt, das im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien rechtzeitig und ausreichend befriedigen soll. Die Förderung soll sich u. a. an Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Zudem soll sie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Betroffen von den Auswirkungen der Qualität der Bedarfsplanung sind alle Eltern und Sorgeberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren. Sie alle sind aufgerufen, sich an einer anonymen Online-Umfrage des Kreiselternausschusses zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen in die politische Arbeit einfließen.

https://kea-germersheim.de/umfrage/

Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 16. April möglich. (vw)