Schöff:innen gesucht: Stadtverwaltung Landau nimmt ab sofort Bewerbungen für das Eheramt entgegen

Landau I Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden bundesweit Schöff:innen gesucht – so auch in Landau. Ab sofort können sich Interessierte, die in Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder Landgericht Landau mitwirken möchten, um das Ehrenamt bewerben. Die Bewerbungsunterlagen nimmt die Stadtverwaltung entgegen; insgesamt werden 25 Haupt- und 132 Hilfsschöff:innen sowie 30 Jugendschöff:innen gesucht.

Ab sofort können sich Interessierte, die in Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder Landgericht Landau mitwirken möchten, um das Ehrenamt bewerben.

Schöff:in kann werden, wer mit Hauptwohnsitz in Landau wohnt, am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Weitere Kriterien sind auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/schoeffenwahl nachzulesen.

Neben den formalen Kriterien gilt es zu beachten, dass das Amt der Schöffin oder des Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Detaillierte Rechtskenntnisse brauchen Schöff:innen nicht. Erwartet wird lediglich eine gute Menschenkenntnis. Laienrichter:innen haben dennoch die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter:innen.

Das Bewerbungsformular findet sich auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/schoeffenwahl. Bewerbungen sind bis spätestens 31. Mai bei der Stadtverwaltung vorzulegen.

Ansprechpartner für (angehende) Schöff:innen ist Markus Geib vom städtischen Büro für Gremienarbeit. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 0 63 41 / 13 – 11 05 oder per E-Mail unter markus.geib@landau.de erreichbar.

Ansprechpartnerin für die Wahl der Jugendschöff:innen ist Lea Estelmann vom städtischen Jugendamt. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0 63 41 / 13 – 51 02 oder per E-Mail unter lea.estelmann@landau.de zu erreichen.

Die Vorschlagslisten werden von der Stadtverwaltung aufgestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Juni bzw. vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20. Juni beschlossen.

Weitere Informationen zum Ehrenamt gibt es auf der Internetseite des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter unter www.schoeffen.de. (vw)