Vereine dürfen Sporthallen ab sofort in den Ferien auch werktags nutzen – Prioritätenliste für Investitionen in Sportstätten für 2024 aufgestellt

Südliche Weinstraße I Gute Nachrichten für Vereine im Landkreis Südliche Weinstraße: Ab sofort und bis 31. Oktober dieses Jahres können die Sporthallen des Landkreises SÜW werktags auch in den Ferien von den jeweiligen Vereinen genutzt werden. Dies betrifft die Pfingst-, Sommer- und Herbstferien. Die Belegung wird weiterhin von den bisherigen Ansprechpartner:innen bei den Verbandsgemeinden gesteuert. Darüber informierte Landrat Dietmar Seefeldt in der jüngsten Sitzung des Sportstättenbeirats.

Zu beachten ist, dass notwendige Grundreinigungen, Wartungen und Reparaturen während der Ferien Vorrang vor einer Vereinsnutzung haben müssen; diese Termine werden vom Zentralen Gebäudemanagement der Kreisverwaltung frühzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltungen kommuniziert. Die übliche Reinigung pausiert während der Ferien und ist von den Vereinen, die auch in den Ferien die Hallen nutzen wollen, eigenständig zu organisieren. Aufkommende Schäden sind wie gewohnt über Schadensmeldebögen zu dokumentieren, die in jeder Sporthalle ausliegen.

„Goldener Plan“: Investitionen für Sportstätten auf die Prioritätenliste

Um den Sportstätten-Förderungsplan für Landeszuschüsse aus dem „Goldenen Plan“ zu erstellen, muss jedes Jahr aufs Neue eine Prioritätenliste aufgestellt werden. Das hat der Sportstättenbeirat des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2024 in seiner jüngsten Sitzung einstimmig getan. Insgesamt geht es um Investitionen in Höhe von rund vier Millionen Euro. Über den „Goldenen Plan“ werden vorwiegend Neubauprojekte oder größere Sanierungsmaßnahmen mit Investitionssummen über 75.000 Euro direkt vom Land gefördert.

Die sieben Verbandsgemeinden im Landkreis waren dazu aufgefordert worden, neue beziehungsweise noch aktuelle Projekte aus ihrem Gebiet für die Prioritätenliste zu melden. Der Landkreis entscheidet, in welcher Reihenfolge das Land Rheinland-Pfalz die Zuschüsse vergeben sollte, was also auf der Prioritätenliste wo stehen soll. Antragsteller sind die Vereine beziehungsweise Ortsgemeinden.

„Ein Blick auf die Prioritätenliste zeigt, wie vielfältig die Sportlandschaft in unserem Landkreis ist“, betonte Landrat Dietmar Seefeldt in der Sitzung des Sportstättenbeirats am Donnerstag. Von Fußball über Tennis und Angeln bis hin zur Sanierung von Sporthalle und Freibad sei alles dabei.

Was unter anderem geplant ist

Ganz oben auf der Liste steht für das kommende Jahr der Neubau einer Zweiplatz-Tennishalle des Tennisclubs Blau-Weiß Herxheim. Eine Maßnahme, für die bereits im Jahr 2011 eine Landesförderung beantragt wurde und die der Tennisclub dringend angehen möchte. Auf dem zweiten Rang platziert ist die Erneuerung des Kunstrasenplatzes in Maikammer durch die Ortsgemeinde Maikammer für rund 490.000 Euro, wofür der Antrag auf Förderung im August 2011 gestellt wurde. An dritter Stelle steht die Sanierung der Schulturnhalle in Kirrweiler für rund 910.000 Euro. Der Förderantrag wurde im Januar 2021 gestellt. Weitere Maßnahmen stehen ebenfalls auf der Liste.

Der Sportstättenbeirat hat der Prioritätenliste einhellig unter Vorbehalt zugestimmt, da es zu dem einen oder anderen geplanten Projekt noch Klärungsbedarf mit den Vereinen gibt. (vw)