Gemeinsam gegen Waldbrände: Landräte, Vertreter:innen des Forstes sowie Brand- und Katastrophenschützer beraten sich

Südliche Weinstraße I Zu Beginn der Waldbrandsaison kamen auf Einladung der Landräte Dietmar Seefeldt (Kreis Südliche Weinstraße) und Dr. Fritz Brechtel (Kreis Germersheim) die Leiter der Forstämter Annweiler (Gregor Seitz), Bienwald (Astrid Berens) und Haardt (Michael Leschnig) sowie die Verantwortlichen für den Katastrophenschutz der Landkreise zusammen, um die Zusammenarbeit zu stärken und wichtige Handlungsbedarfe zu besprechen. Auf der Agenda standen unter anderem die Wasserversorgung im Wald, einheitliche Waldbrandkarten und die Brandbekämpfung.

Bereiten sich auf die kommende Waldbrandsaison vor (von links): Mike Schönlaub, Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) Germersheim, Jens Thiele (BKI SÜW), Landrat Dr. Fritz Brechtel (Kreis Germersheim), Landrat Dietmar Seefeldt (Kreis SÜW), Forstamtsleiterin Astrid Berens (Bienwald) die Forstamtsleiter Gregor Seitz (Annweiler) und Michael Leschnig (Haardt) sowie Tobias Stubenazy (Waldschutz, Landesforsten Rheinland-Pfalz).

Tipps von den Katastrophenschützern

Die Brand- und Katastrophenschutzinspekteure (BKI) der Landkreise, Jens Thiele (Kreis SÜW) und Mike Schönlaub (Kreis Germersheim), weisen noch einmal auf das richtige Verhalten im Wald hin: Der Umgang mit offenem Feuer im Wald sei unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen extrem gefährlich. Das Rauchen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen (auch Skylaternen, Kong-Ming-Laternen, Wunschlaternen, Himmelsfackeln) sei generell untersagt. „Durch den Funkenflug kann trockenes Gras und Laub schnell in Brand geraten“, so die BKI. Sie erinnern daran, dass das Grillen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt ist. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht aus dem Fahrzeug geworfen worden – hierdurch können ausgedehnte Böschungs- und Flächenbrände entstehen. Offene Feuer dürfen ebenso nicht am Waldrand bis zu einem Abstand von 100 Metern entzündet werden.

Bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr (Stufe 4 und 5) wird empfohlen, die so eingestuften Waldgebiete zur eigenen Sicherheit zu meiden. Sollte eine Wanderung trotzdem durch den Wald führen, sollten die Hauptwege nicht verlassen werden. Informationen zu den jeweiligen Waldbrandstufen finden sich im Internet (zum Beispiel unter www.wettergefahren.de, eine Webseite des Deutschen Wetterdienstes).

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wald- oder Flächenbrand, muss sofort über die bekannte Notrufnummer 112 die Feuerwehr alarmiert werden. (vw)