Kind alleine im Nichtschwimmerbecken

Kandel I Zu einem Streit zwischen einem Bademeister und einem Elternpaar kam es gestern Nachmittag im Waldschwimmbad bezüglich der Aufsichtspflicht hinsichtlich ihres Kindes. Das Kind ging zunächst alleine in das Nichtschwimmerbecken und schaffte es selbstständig wieder heraus. Weil es weinte, suchten die Eltern das Gespräch mit dem Bademeister, wo man sich gegenseitig Vorwürfe machte. Die Polizei musste zur Schlichtung des Streites gerufen werden. Die Polizei weißt in diesem Zusammenhang darauf hin: Achten sie auf ihre Kinder, wenn diese noch nicht schwimmen können. Ein kurzer Augenblick reicht aus, um zu ertrinken. Tragen sie Verantwortung zur Vermeidung von Badeunfällen. Dies gilt in Schwimmbädern, Baggerseen oder fließenden Gewässern, wie z.B. der Rhein. Infomaterial zum Schwimmen und der Gefahren in fließenden Gewässern gibt es bei der Polizeiinspektion Wörth. (vw)

Achten sie auf ihre Kinder, wenn diese noch nicht schwimmen können. Ein kurzer Augenblick reicht aus, um zu ertrinken. Tragen sie Verantwortung zur Vermeidung von Badeunfällen. Dies gilt in Schwimmbädern, Baggerseen oder fließenden Gewässern, wie z.B. der Rhein.

Achten sie auf ihre Kinder, wenn diese noch nicht schwimmen können. Ein kurzer Augenblick reicht aus, um zu ertrinken. Tragen sie Verantwortung zur Vermeidung von Badeunfällen. Dies gilt in Schwimmbädern, Baggerseen oder fließenden Gewässern, wie z.B. der Rhein.