Richtigstellung und Entgegnung der Kreisverwaltung Germersheim

Reaktion der Kreisverwaltung Germersheim auf die Aussagen in der Medieninformation des KEA „Bedarfsplanung für Förderkinder versagt auf ganzer Linie“ vom 11. Juli 2023 (https://www.news-visawie.de/2023/07/17/bedarfsplanung-fuer-foerderkindergarten-versagt-auf-ganzer-linie/)

Kreis Germersheim I Der KEA behauptet: „Bedauerlicherweise hat der Kreiselternausschuss Germersheim (KEA GER) erst durch Pressemitteilungen erfahren müssen, dass Inklusion im Bereich frühkindlicher Förderung bei uns im Landkreis ein derart großes Problem darstellt, von dem im nächsten Kindergartenjahr mindestens 30 Kinder aktiv betroffen sein werden.“

Die Kreisverwaltung entgegnet und stellt richtig: Am 21. Oktober 2022 fand eines der regelmäßig durchgeführten Austauschgespräche zwischen den Mitarbeitenden des Jugendamtes und dem KEA statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden bereits die integrative Kindertagesbetreuung und die ansteigende Problematik thematisiert.

Am 7. März 2023 wurde die integrative Kindertagesbetreuung im Jugendhilfeausschuss als eigener Tagesordnungspunkt beraten. Dabei wurde vereinbart, den bestehenden Runden Tisch der Kita-Träger um Teilnehmer mit integrativer Fachkompetenz zu erweitern, um ein Konzept zu entwickeln, wie dem steigenden integrativen Bedarf kurz-, mittel- und langfristig begegnet werden kann.

Am 14. März 2023 fand ein weiteres regelmäßig durchgeführtes Austauschgespräch zwischen Jugendamt und KEA statt, in dem auch die integrative Betreuung in Kitas auf der Tagesordnung stand.

Am 25. Mai 2023 fand die erste Sitzung des erweiterten Runden Tisches der Kita-Träger statt und es wurde detailliert der aktuelle Sachstand beraten, das weitere Vorgehen abgestimmt und die Terminierung weiterer Gespräche abgestimmt.

An allen vier Terminen nahm die KEA-Vorsitzende teil und war damit neben den Jugendamtsmitarbeiterinnen enger in die Thematik eingebunden, als alle anderen Gesprächsteilnehmer.

Insoweit weist die Kreisverwaltung die Behauptung des KEA als unwahr zurück, erst durch die Pressemitteilungen, Infos zur Problematik der integrativen Kindertagesbetreuung erfahren zu haben.

Der KEA behauptet: „30 Kinder warten auf einen Platz im Förderkindergarten. Und das trotz der vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim viel gelobten Bedarfsplanung. Elternvertreter fordern vom Kreisjugendamt und den Trägern von Tageseinrichtungen, ihre Verantwortung zur Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze zu übernehmen.“

Die Kreisverwaltung entgegnet und stellt richtig: Der KEA meint, dass 30 Kinder auf einen Platz im Förderkindergarten warten und erweckt den Anschein, all diese Kinder seien bedarfsplanerisch nicht versorgt. Die Zahl von 30 Kindern, die laut KEA auf einen Platz im Förderkindergarten warten, kann von der zuständigen Eingliederungshilfe (EGH) der Kreisverwaltung so nicht bestätigt werden. Ein Anspruch auf den Besuch des Förderkindergartens besteht nur

  • wenn das Kind einen erhöhten Förderbedarf hat, der in der Regel-Kita nicht oder nicht ausreichend, ggf. auch ergänzt durch I-Hilfe, geleistet werden kann und
  • wenn umfassende heilpädagogische sowie therapeutische Förderung benötigt wird.

Dies setzt allerdings einen Antrag bei der EGH voraus.

Ob diese besondere Bedarfslage vorliegt, wird im Rahmen der Gesamtplanung nach §§ 118 ff SGB IX individuell ermittelt. Voraussetzung dafür ist, dass der EGH ein Antrag auf „EGH auf vorschulische Leistungen“ zugeht.

Der KEA-Vorsitzenden sollte aus den o. g. Besprechungen bekannt sein, dass „lediglich“ zehn der genannten Kinder tatsächlich gänzlich unversorgt sind, da die Eltern einen freien Platz im Förderkindergarten abwarten. Ansonsten belegen die Kinder einen Regelplatz, weil grundsätzlich alle Kinder eines Jahrganges (mit und ohne Behinderungen) von der Kita-Bedarfsplanung erfasst werden und die Kindertagesbetreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen gesetzlich in der Regel gemeinsam stattfindet. Die Leistungen im Kita-System sind vor Ort für alle Kinder gleich – für jedes Kind einer Altersgruppe wird der gleiche Personalschlüssel für das Kita-Regelpersonal zugrunde gelegt.

Zusätzliche behinderungsbedingte Mehrbedarfe werden dann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der EGH übernommen. Art und Umfang der Leistungen hängen vom individuellen Bedarf des Kindes und den Gegebenheiten der jeweiligen Kita ab. Überwiegend werden Kinder mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf in den Regeleinrichtungen, ergänzt z. B. durch eine Integrationskraft, betreut. Hinzu kommt im Landkreis der Förderkindergarten, von denen es in RLP lediglich noch zwei gibt oder auch integrative Gruppen.

In beiden Systemen (Kita und EGH) ist mit einem zunehmenden Fachkräftemangel zu kämpfen. D. h., kann eine I-Hilfe nicht eingerichtet werden oder fällt eine I-Hilfe aus, kann nicht per se erwartet werden, dass diese „einfach“ durch das Regelpersonal einer Kita kompensiert werden kann. Dies wird immer eine Trägerentscheidung sein müssen und hängt auch vom individuellen Bedarf, ggf. dem herausfordernden Verhalten des Kindes und dem aktuellen Stand des zur Verfügung stehenden Regelpersonals ab. Für alle Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung, besteht die gleiche Aufsichtspflicht. Diese Aufsichtspflicht kann unter Umständen wegen eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs nicht immer und nicht immer durchgehend durch das Kita-Regelpersonal gewährleistet werden – zum Schutz aller Kinder und auch zum Schutz der Fachkräfte.

Auch der Landkreis ist aktuell mit der Situation nicht zufrieden und die Mitarbeitenden des Jugendamtes sind derzeit, wie oben bereits erwähnt, in engem Austausch darüber, wie die Betreuungsbedarfe für die Kinder mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf auffangen werden kann. Auf Angebote für behinderungsbedingte Mehrbedarfe kann die EGH nur dann zurückgreifen, wenn diese tatsächlich von einem Träger vor Ort angeboten werden.

Insoweit weist die Kreisverwaltung die massiven Vorwürfe gegenüber der Kita-Bedarfsplanung zurück. Aber auch diese Zusammenhänge sollte die KEA-Vorsitzende aus den o. g. Gesprächen kennen.

Der KEA behauptet: „Dies verwundert uns doch sehr, da weder die Verwaltung des Jugendamtes noch die Vertreter der Lebenshilfe diese Problematik während der Präsentation des Bedarfsplans für das kommende Kita-Jahr den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (JHA) und den anwesenden Bürgern gegenüber äußerten.“

Die Kreisverwaltung entgegnet und stellt richtig:Die integrative Kindertagesbetreuung wurde bereits in der Jugendhilfesitzung im März ausgiebig erörtert. Zudem gründete die Präsentation im Jugendhilfeausschuss zur Kita-Bedarfsplanung u. a. auf dem rechtlichen Rahmen, dass in der Regel Kindertagesbetreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen gemeinsam stattfindet.

Der KEA behauptet: „Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können durch Abfrage bei den Eltern frühzeitig in die Bedarfsplanung des Landkreises einfließen.“

Die Kreisverwaltung entgegnet und stellt richtig: Die Erfahrungen zeigen, dass behinderungsbedingte Mehrbedarfe überwiegend erst festgestellt werden, wenn die Kinder bereits in einer Regeleinrichtung aufgenommen wurden. Bei Anmeldung des Kindes im Kleinkindalter ist es (auch den Eltern) häufig nicht oder kaum möglich, eine Behinderung zu diagnostizieren. Eine ADHS-Diagnostik beispielsweise kann erst gesichert nach dem dritten Lebensjahr gestellt werden. Kinder mit hochfunktionalem Autismus können erst frühestens mit drei Jahren diagnostiziert werden. Auch die Eltern können oft nicht beurteilen, ob oder welchen behinderungsbedingten Mehrbedarf ihr Kind hat.

Eltern, die den behinderungsbedingten Mehrbedarf ihres Kindes kennen, wenden sich ohnehin an die Eingliederungshilfe. Die Voraussetzungen sind unter Ziffer 2. genannt.

Insoweit weist die Kreisverwaltung auch diese Behauptung des KEA zurück.

Ergänzend teilt der für Kinder und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, mit, „dass man den Eindruck gewinnen kann, dass der KEA schlichtweg die Entscheidung und das Vorgehen in Sachen Kita-Planung nicht akzeptieren möchte. Die Diskussion um Elternbefragung treibt mit der Medieninformation des KEA neue Stilblüten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes haben den KEA stets umfassend informiert und eingebunden. Dass nun mit falschen Behauptungen und Angriffslust ein konstruktives Miteinander so erschwert wird, ist bedauerlich. Dennoch werden wir um der Sache Willen erneut auf den KEA zugehen und das direkte Gespräch suchen. Denn selbstverständlich liegen uns insbesondere auch die Kinder mit Beeinträchtigungen am Herzen.“ (vw)