Schulen mit Ganztagsangebot im Kreis SÜW: Arbeitsgruppen zum Thema Verpflegung geplant

Kreis Südliche Weinstraße I Für das kommende Schuljahr 2024/25 muss die Ganztagsschulverpflegung für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße neu ausgeschrieben werden, da die Verträge mit den Caterern mit Ende des Schuljahrs 2023/24 auslaufen. Um festzulegen, wie die Verpflegung im Einzelnen künftig aussehen soll, soll an allen betreffenden Schulen jeweils eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter:innen des Schulträgers, der Schulleitungen sowie der Schüler- und Elternschaft gebildet werden. Das hat der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung einhellig beschlossen.

Punkte, die in den Arbeitsgruppen besprochen werden sollen, sind der Anteil an Bioprodukten, der Einsatz von saisonalen und Fairtrade-Produkten, der Anteil an sogenannten Convenience-Produkten (zum Beispiel Fertiggerichte, Tütensuppen, Tiefkühlkost oder Komplettgerichte für die Mikrowelle) oder an Lebensmitteln aus umweltfreundlicherer Produktion. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob der Einsatz regionaler Produkte erhöht werden soll und ob es sonstige Qualitätsvorgaben wie zum Beispiel die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu berücksichtigen gibt.

Arbeitsgruppen sollen an folgenden Schulen tätig werden: Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Annweiler, Realschule plus in Annweiler, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Bad Bergzabern (Altenbergschule), Realschule plus Bad Bergzabern mit Gemeinsamer Orientierungsstufe, Realschule plus Edenkoben, Gymnasium Edenkoben, Realschule plus Herxheim mit Gemeinsamer Orientierungsstufe, Realschule plus Maikammer-Hambach (Standorte Maikammer/NW-Hambach).

Sonderfall Edenkoben
Eine Sondersituation gibt es in Edenkoben: Dort nutzen Schüler:innen der Grundschule, der Realschule plus und des Gymnasiums eine gemeinsame Mensa. Da die Verbandsgemeinde Edenkoben Träger der Grundschule ist, soll mit der Verbandsgemeindeverwaltung die weitere Vorgehensweise besprochen werden, um eine gemeinsame Ausschreibung vornehmen zu können.

Anhand der Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden bei der jeweiligen Ausschreibung der Auftragswert sowie die Wertungskriterien und deren Gewichtung in der Ausschreibung berücksichtigt. Vorgesehen ist, dass der Kreisausschuss die Kreisverwaltung damit beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Bietenden den Zuschlag zu erteilen.

Mit Blick auf den Kreishaushalt und den Umstand, dass ein Umbau der vorhandenen Ausgabeküchen zwingend während der Sommerferien 2024 erfolgen müsste, ist ein solcher Umbau nicht vorgesehen.
Abhängig vom Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens müssen dann bis Ende August 2024 für jeden Schulstandort die Elternbeiträge angepasst werden. (vw)